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Der diagnostische Radiologe versucht unter Anwendung von Röntgenstrahlen, Ultraschall oder Magnetresonanz Bilder des lebenden menschlichen Körpers zu erzeugen, um krankhafte Prozesse darzustellen oder auszuschließen. Diese Bilder helfen dem behandelnden Arzt bei der Erstellung einer Diagnose oder in der Verlaufsbeurteilung einer Erkrankung.
Sie erhalten eine kurze Erklärung des Untersuchungsverfahrens und können sich auch eine Beispiel- aufnahme anschauen. Werfen Sie einen Blick in unsere Untersu- chungsräume! Fragen zu Anmeldung und Termin- vergabe finden Sie unter Patienten-Informationen beantwortet.
Folgende Verfahren stehen der Diagnostischen Radiologie derzeit zur Verfügung: 1. Röntgenuntersuchungen (ionisierende Strahlung):
Konventionelle Röntgenuntersuchungen: Konventionelle Projektionsaufnahmen einschließlich Funktionsaufnahmen unter Belastung; Abbildung auf eine Filmkassette oder ein digitales Speichermedium Durchleuchtung und Anfertigung von Zielaufnahmen, evtl. ebenfalls unter Verwendung von Röntgenkontrastmitteln; digitale Bildspeicherung Gefäßdarstellungen (Angiographie). Angiographien werden überwiegend im digitalen Subtraktionsverfahren (DSA) erstellt. Computertomographie (CT), rechnergestützte Erzeugug von Querschnittsbildern
2. Magnetresonanztomographie (Kernspintomographie, MRT) (keine ionisierende Strahlung):
3. Ultraschalluntersuchungen (keine ionisierende Strahlung):
Vor der Durchführung einer radiologischen Untersuchung werden dem Patienten die Notwendigkeit der Untersuchung und ihr Ablauf von einem Arzt erklärt. Bei konventionellen Röntgenuntersuchungen ist dies meist der behandelnde Stations- oder Ambulanzarzt, bei den übrigen der Arzt des Instituts für Radiologie, der auch auf mögliche Komplikationen und Nebenwirkungen hinweist. Für eine Reihe von aufwendigeren radiologischen Untersuchungen muß der Patient schriftlich sein Einverständnis geben; bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtigter, bei betreuten Patienten der gerichtlich bestellte Betreuer.
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