Untersuchungen

Die medizinische Radiologie ist die “Wissenschaft von den Beziehungen zwischen ionisierender Strahlung und dem menschlichen Organismus, die nach ihren Hauptanwen- dungsgebieten in Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin unterteilt wird, die als jeweils eigenständige klinische Disziplinen zusammen die klinische Radiologie bilden.(...)” (Schering Lexikon Radiologie, 2. Auflage. Berlin - Wien: Blackwell Wissenschaftsverlag, 1996)

Der diagnostische Radiologe versucht unter Anwendung von Röntgenstrahlen, Ultraschall oder Magnetresonanz Bilder des lebenden menschlichen Körpers zu erzeugen, um krankhafte Prozesse darzustellen oder auszuschließen. Diese Bilder helfen dem behandelnden Arzt bei der Erstellung einer Diagnose oder in der Verlaufsbeurteilung einer Erkrankung.

Konventionelle RadiographieUnter den folgenden Rubriken stellen wir Ihnen u.a. alle in unserem Institut angebotenen radiologischen Untersuchun- gen vor.

Sie erhalten eine kurze Erklärung des Untersuchungsverfahrens und können sich auch eine Beispiel- aufnahme anschauen. Werfen Sie einen Blick in unsere Untersu- chungsräume!

Fragen zu Anmeldung und Termin- vergabe finden Sie unter Patienten-Informationen beantwortet.

 

 

Folgende Verfahren stehen der Diagnostischen Radiologie derzeit zur Verfügung:

1. Röntgenuntersuchungen (ionisierende Strahlung):

 

2. Magnetresonanztomographie (Kernspintomographie, MRT) (keine ionisierende Strahlung):

    • Erzeugung von Schnittbildern in sämtlichen benötigten räumlichen Ebenen; evtl. unter Verwendung von Magnetresonanzkontrastmittel
    • Darstellung von Gefäßen und Gallenwegen; evtl. unter Verwendung von Magnetresonanzkontrastmittel
    • Untersuchung von Organfunktionen durch z.B. dynamische Messungen

 

3. Ultraschalluntersuchungen (keine ionisierende Strahlung):

    • Erzeugung von Schnittbildern
    • Bestimmung von Organgrößen
    • Flußmessungen in Gefäßen mit Hilfe des Doppler-Effektes

 

Vor der Durchführung einer radiologischen Untersuchung werden dem Patienten die Notwendigkeit der Untersuchung und ihr Ablauf von einem Arzt erklärt. Bei konventionellen Röntgenuntersuchungen ist dies meist der behandelnde Stations- oder Ambulanzarzt, bei den übrigen der Arzt des Instituts für Radiologie, der auch auf mögliche Komplikationen und Nebenwirkungen hinweist. Für eine Reihe von aufwendigeren radiologischen Untersuchungen muß der Patient schriftlich sein Einverständnis geben; bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtigter, bei betreuten Patienten der gerichtlich bestellte Betreuer.